AGB
Verträge
Mit Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und der 1A Mietwagen AG (nachfolgend Vermieter oder 1A Mietwagen genannt) hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung akzeptiert.
1A Mietwagen behält sich das Recht vor, Fahrzeuge mit GPS-Ortungssystemen auszustatten.
Allgemeines
Das vermietete Objekt, einschliesslich Zubehör, bleibt während der gesamten Mietdauer uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum der Vermieterin. An den Geräten dürfen vom Mieter keine technischen Änderungen vorgenommen werden. Die Geltendmachung eines Retentionsrechtes seitens des Mieters ist ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; Insbesondere sind Untermiete oder Weitervermietung des Objekts untersagt.
Voraussetzungen
Fahrer (Altersbeschränkung / Führerscheinbesitz)
Für die Anmietungen eines Mietwagens gilt ein Mindestalter von 20 Jahren sowie der Besitz eines gültigen Führerausweises. Für die Anmietung von Kleinbussen mit mehr als 8 Sitzplätzen exkl. Fahrer (Kat. D1) ist außerdem ein gültiger Fähigkeitsausweis (gemäss Chauffeurzulassungsverordnung CZV) notwendig, für Privatfahrten gelten die Ausnahmen gem. Kunst. 3 CZV.
Bezahlung
Die Bezahlung der Fahrzeugmiete ist in Bar oder mit folgenden Kreditkarten möglich: Eurocard / Mastercard, VISA Card, sowie Debitcards wie Maestro und Postcard (Schweiz). Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird der Kreditkarteninhaber automatisch als 1. Fahrer registriert. Die Fahrer- und Zahlungsdaten werden bei der Reservierung festgeschrieben und sind nicht änderbar. Der Mieter / Abholer muss Inhaber der Kreditkarte angegeben sein. Diese müssen bei der Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt gültig sein. Alle Extrakosten, die vor, während oder nach der Fahrzeuganmietung anfallen, werden dem Mieter über diese Kreditkarte abgerechnet. Der Mietpreis inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist grundsätzlich bei Fahrzeugabholung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Bezahlung per Rechnung und ist ein noch nicht fälliger Betrag von Fr. 300 (inkl. Mwst.) offen, behalten wir uns das Recht vor bei der nächsten Anmietung eines Fahrzeugs auf Barzahlung umzustellen. Erfolgt die Bezahlung per Rechnung, behalten wir uns das Recht vor, jederzeit eine Barzahlung umzustellen. Ist der Mieter mit einer Zahlung im Verzug, kann sich 1A Mietwagen mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurückziehen und das Mietobjekt abholen, ohne dass der Mieter Widerspruch dagegen erheben darf. Sämtliche anfallenden Kosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Einzugsermächtigung des Mieters
Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Vertrag verbundenen sonstigen Ansprüche aus dem Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.
F
Anmietdauer
Die minimale Anmietdauer beträgt 1/2 Tag ( Kat.A / Kat.B mind. 1 Tag ). An Wochenenden und Feiertagen sind nur Tagesmieten möglich. Bei einer kombinierten Rückgabe ist keine Minderung der Mietkosten möglich.
Buchungsprozess
Buchungen sind online (www.1amietwagen.ch) oder per Telefon möglich.
ZU BEACHTEN : Buchungen ausserhalb unserer Bürozeiten, die eine Übergabe durch unseren Pikettdienst nötig machen, sind nur am Standort in Dällikon möglich und verursachen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von Fr. 50,--. Pannenmeldungen oder technische Probleme bei bereits bestätigten Mietanfragen sind davon ausgeschlossen.
Und so funktioniert die Online-Buchung:
Sie können ihren Mietwagen über unsere Website www.1amietwagen.ch buchen. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, ggf. Geben Sie Ihre Angaben zu einem Zusatzfahrer sowie Ihre Zahlungsmodalitäten ein, überprüfen Sie noch einmal alle gemachten Angaben auf Richtigkeit und bestätigen Sie Ihre Buchung per Klick auf „Buchung senden“. Sie erhalten nach erfolgreicher Buchung schnellstmöglich eine Bestätigung. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen wir Sie mit uns Kontakt auf. Bitte drucken Sie die Buchungsbestätigung zur Vorlage bei der Fahrzeugabholung aus. Ihre Bestätigung senden wir Ihnen übrigens auch automatisch an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Umbuchung / Mietvertragsverlängerung
Bei Verfügbarkeit können Umbuchungen per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden.
Vor Mietbeginn können im Rahmen einer Umbuchung folgende Änderungen bei der Verfügbarkeit vorgenommen werden:
- Abholdatum/-uhrzeit und Rückgabedatum/-uhrzeit
- Der ursprüngliche Mietzeitraum kann nicht verringert bzw. verschoben werden. Er kann lediglich erweitert werden, dh es können Tage VOR und/oder NACH dem ursprünglichen Mietzeitraum hinzugebucht werden.
- Anschrift und Telefonnummer,
- Eintragung zusätzlicher Fahrer
Umbuchungen können bis maximal 3 Tage (Widerrufsfrist) vor dem Übergabedatum vorgenommen werden.
Nach Mietbeginn sind Mietvertragsverlängerungen (bei Verfügbarkeit) möglich.
Ein nachträglicher Eintrag von Zusatzfahrern ist nach Fahrzeugübergabe nicht mehr möglich.
Rücktritt
Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich.
Fahrzeugübergabe
Notwendige Dokumente: Ausdruck der Buchungsbestätigung, gültige Kreditkarte (wie bei der Buchung angegeben), gültiger Führerschein für alle eingetragenen Fahrer (muss für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gelten), ein gültiger Personalausweis eines EU-Landes oder ein noch mindestens einen Monat gültiger Reisepass.
Nichtabholung
Kommt der Mietvertrag durch Verschulden des Mieters nicht zustande, wird dem Mieter der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, der bei Zustandekommen des Mietverhältnisses angefallen wäre.
Übergabeprotokoll
Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit des angegebenen Kilometerstandes, sowie des Tankstandes und geben Sie eventuelle Differenzen an unsere Mitarbeiter weiter.
Während der Miete
Für die Nutzung
aller Fahrzeuge der 1A Mietwagen gilt ein ausdrückliches Rauchverbot, Hunde dürfen nur auf entsprechenden Schutzdecken transportiert werden. Entstehende Reinigungskosten können vollständig an den Mieter weiterbelastet werden. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Mietwagen. Höhenangaben bei den Fahrzeugen sind lediglich Richtwerte. Bei Einfahrten in Tiefgaragen, Tunnel usw. obliegt es dem Fahrer zu prüfen, ob das gemietete Fahrzeug nicht zu hoch ist.
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden
oder sonstigem Schaden ziehen Sie bitte die Polizei hinzu und füllen das im Fahrzeug liegende Schadensformular aus. Dies gilt auch für geringfügige Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Schadenmeldung muss innerhalb von 24 Stunden schriftlich an 1A Mietwagen weitergeleitet werden.
Schlüsselverlust
Für den Fall, dass dem Mieter der Fahrzeugschlüssel abhanden kommen sollte, ist 1A Mietwagen umgehend zu benachrichtigen.
Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Genehmigung der 1A Mietwagen. Bei Verstößen gegen die Bedingungen für Fahrten im Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit. Ausländische Vignetten, Fahrberechtigungen oder andere unterliegen der Verantwortung des Mieters und gehen zu dessen Lasten.
Wird durch den Mieter
oder einen Zusatzfahrer mit dem Fahrzeug während der Mietzeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat begangen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn dem Vermieter durch den Vorfall keinerlei Aufwand entstanden ist oder der Vorfall auf eine Verschulden des Vermieters zurückgeht. Ausserdem haftet der Mieter für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen, die für den Vermieter in Anspruch genommen werden, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
Fahrzeugrückgabe
Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe zum vereinbarten Rückgabedatum innerhalb der Geschäftszeiten der 1A Mietwagen stattfinden muss und der Fahrzeugschlüssel von einem Vertreter der 1A Mietwagen entgegengenommen werden muss.
Rückgabezeit und -ort
Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeugkontrolle durch unsere Mitarbeiter bis zu 30 Minuten in Anspruch genommen werden kann. Bei der Erstellung des Rückgabeprotokolls bitten wir Sie, anwesend zu sein und dies durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Falls der Mieter den Rückgabeprozess unterbricht, sich entfernt und weder das Rückgabeprotokoll unterschreibt noch eine Unterschrift leistet, dass er bei der Fahrzeugrückgabe nicht anwesend sein kann, erklärt er sich automatisch mit der Fahrzeugabnahme. Ein Einspruch gegen die Nachbelastung durch den Mieter für eventuelle Schäden, Mehrkilometer, Nachbetankung etc. ist nicht möglich.
Die Rückgabe muss am Standort der 1A Mietwagen in Dällikon, Schöfflisdorf oder Winkel erfolgen. Für eine vorzeitige Rückgabe gibt es keine Erstattung.
Verspätete Rückgabe
Ihr Mietfahrzeug muss am vereinbarten Rückgabetag zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden.
Bei eigenmächtiger Mietvertragsverlängerung verrechnet 1A Mietwagen dem Mieter sämtliche entstandenen Kosten, wie der Mietpreis der Extratage, Entschädigung für den Mehraufwand, Schadenersatz für die 1A Mietwagen und den Nachmieter und zusätzlich eine Gebühr in Höhe von CHF 50.-. Ist das Fahrzeug 24h nach dem vereinbarten Termin noch nicht an 1A Mietwagen zurückgegeben worden, wird 1A Mietwagen ohne weitere Rücksprache eine Anzeige wegen Diebstahls einreichen.
Betankung
Fahrzeuge werden mit einem vollständigen Tankstand übergeben. Dieser wird in das Übergabeprotokoll eingetragen. Die Rückgabe muss mit demselben Tankstand erfolgen. Sollte der Tankstand geringer sein, berechnet 1A Mietwagen dem Mieter das nachgetankte Benzin/Diesel. Die Höhe des Treibstoffpreises ist vom Mieter zu akzeptieren.
Rechnungsstellung
Nach erfolgter Rückgabe des Mietwagens erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen gerne per E-Mail (anfrage_at_1amietwagen.ch) zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Tarifänderung ab 01.01.2023.
Versicherungen
Die Fahrzeuge sind gesetzeskonform versichert. Pro Schadenfall berechnet 1A Mietwagen dem Mieter einen Selbstbehalt in Höhe von maximal CHF 1.000. Bei einer Teilschuld behält sich 1A Mietwagen das Recht vor, die nicht erstatteten Kosten an den Mieter vollumfänglich weiterzubelasten. Der Versicherungsschutz gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine Insassenversicherung ist nicht inbegriffen. Für die administrative Bearbeitung eines Schadenfalles werden pauschal Fr. 150.- verrechnet.
Gerichtsstand / Schriftform
Mündliche Nebensprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist 8108 Dällikon (Schweiz).
Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags, einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendung des Vertrages durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Verjährung
Gültig ab dem 01. Juli 2020.